Rechtsprechung
BGH, 16.07.2009 - IX ZB 216/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Bedeutung der Rechtsfrage hinsichtlich der Bindung eines Insolvenzgerichts an die von einem Schuldner gewählte Verfahrensart
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 304; ZPO § 574 Abs. 2; ZPO § 574 Abs. 2
Zulässigkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erfurt, 08.05.2008 - 172 IN 90/08
- LG Erfurt, 15.08.2008 - 1 T 356/08
- BGH, 16.07.2009 - IX ZB 216/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.02.2009 - IX ZB 215/08
Ausübung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit eines Gesellschafters …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 216/08
Dieser Antrag war Gegenstand eines gesonderten Insolvenzeröffnungs- und Rechtsbeschwerdeverfahrens, welches mit der Abweisung des Antrags als unzulässig endete (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 2009 - IX ZB 215/08, NZI 2009, 384).Diese Ansicht trifft nicht zu (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 2009, aaO S. 385 Rn. 5).
§ 304 InsO verlangt keine detaillierte Prüfung der Frage, ob im jeweils zu entscheidenden Fall ein konkreter Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg verspricht (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 2009, aaO Rn. 6).
- BGH, 22.09.2005 - IX ZB 55/04
Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 216/08
Nach Ansicht der Rechtsbeschwerde kann die Senatsrechtsprechung dazu, dass der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH eine selbständige berufliche Tätigkeit ausübe (BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 55/04, NZI 2005, 676 f), nicht auf den geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafter der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG übertragen werden. - BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03
Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach …
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 216/08
Ob der Schuldner selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat, ist - nachdem ein Eröffnungsbeschluss vorliegt - nur noch insoweit von Bedeutung, als der Eigenantrag Voraussetzung für die Gewährung der Restschuldbefreiung ist (BGHZ 162, 181, 183) .
- BGH, 12.02.2009 - IX ZB 215/08
Ausübung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit eines Gesellschafters …
Dieser Antrag ist Gegenstand eines gesonderten Insolvenzeröffnungs- und Rechtsbeschwerdeverfahrens (IX ZB 216/08), in welchem der Schuldner vorsorglich ebenfalls Insolvenzantrag gestellt hat.